Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Sie möchten für den Fall einer schweren Erkrankung oder das Alter in rechtlicher Hinsicht Vorsorge treffen?

Fast jeder von uns kommt bedauerlicherweise einmal in die Lage, dass er aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht mehr nach seinem freien Willen selbst handeln kann. Wenn Sie für diesen Fall keine Vorkehrungen getroffen haben, sieht das Gesetz vor, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer, also eine dritte Person die rechtlichen Angelegenheiten für Sie regeln muss.

Wenn Sie jedoch wünschen, dass Ihr Wille, Ihre Wünsche und Vorstellungen auch in einem solchen Fall umgesetzt werden, raten wir, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, mit welcher in der Regel ein Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Dabei sind auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung einer individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgevollmacht. 

Auch eine Patientenverfügung, die nicht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt werden sollte, kann in Betracht gezogen werden. Damit entscheiden Sie, was in medizinischer Hinsicht notwendig und erforderlich sein soll.

Sollten Sie als Betreuerin oder Vorsorgebevollmächtigter tätig sein, können Sie auch gerne Rat bei uns suchen. Frau Rechtsanwältin Benninghoven ist in einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren als Verfahrenspflegerin bestellt.

In diesen Angelegenheit vertritt Sie bei uns
Frau Rechtsanwältin Maryam Benninghoven

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