Strafrecht

Strafrecht

Haben Sie Post von der Polizei bekommen, wurde Ihnen eine Anklageschrift zugestellt oder ein Strafbefehl? 

Sie sollten dringend unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Tatsachen geschaffen werden, die nicht revidiert werden können und große Nachteile für Sie bedeuten.

Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Der Strafverteidiger erhält zügig Akteneinsicht und somit die Informationen, die man braucht, um zu entscheiden, wie man sich im weiteren Verlauf des Verfahrens am besten verhält.

Wurde bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder der Führerschein beschlagnahmt, sollten Sie sich in jedem Fall zunächst anwaltlich beraten lassen, bevor Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache machen.

Wir helfen Ihnen jedoch auch gerne, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, damit Ihre Rechte gewahrt werden und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.

In diesen Angelegenheiten vertritt Sie bei uns 
Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Benninghoven (Fachanwalt für Strafrecht)
Herr Rechtsanwalt Dr.

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