Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Hatten Sie einen Verkehrsunfall, den Sie nicht selbst verschuldet haben? 

Scheuen Sie sich nicht uns mit der Regulierung zu beauftragen. Wir kennen Ihre Rechte und wissen, was die gegnerische Versicherung an Sie zahlen muss. Auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung müssen in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Wir helfen Ihnen auch, wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde oder das Straßenverkehrsamt Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat.

In diesen Angelegenheiten vertritt Sie bei uns 
Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Benninghoven 

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