Sie möchten Ihre Erbschaft regeln oder kommen als Erbe in Betracht?
Was die Regelung des Nachlasses betrifft, sollte man bereits zu Lebzeiten frühzeitig tätig werden, damit Regelungen getroffen werden können, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch nach dem Tod zu wahren. Wir beraten Sie hierbei gerne bei der Errichtung eines Testamentes oder bei Erbverträgen.
Kommen Sie als Erbe / Pflichtteilsberechtigter in Betracht, helfen und unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge, eines Testaments oder auch des Pflichtteilsrechts durchzusetzen.
Da im Erbrecht oft kurzbemessene Fristen zu beachten sind, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Ist ein Nachlass z.B. überschuldet, kann dies erhebliche negative Folgen für Sie haben.
Frau Rechtsanwältin Benninghoven ist auch als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin tätig.